Aktuelles

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So retten Sie Ihr Kindergeld!

 

Eine Information für Auszubildende und deren Eltern

Altersvorsorge beginnt mit der Ausbildung!

Die Ausbildung geht los und Sie verdienen Ihr eigenes Geld. Doch was ist jetzt mit dem Kindergeld?

Liegt das Azubi-Gehalt über 8.004,00 Euro* im Jahr, gibt es kein Kindergeld mehr vom Staat.

Was kann man also machen, damit der Kindergeldanspruch erhalten bleibt?

Die Lösung: eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen.

Genau wie alle anderen Arbeitnehmer haben Sie auch als Azubi die Möglichkeit, sich für eine selbst finanzierte Altersversorgung zu entscheiden und somit einen Teil der Ausbildungsvergütung in die eigene Zukunft zu investieren oder auch damit Ihren Eltern das Kindergeld zu erhalten.

Wie eine betriebliche Altersversorgung funktioniert?

Einen Teil Ihres Gehaltes wandeln Sie über Ihren Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung um. Hierdurch reduzieren Sie Ihr Einkommen bis unter die kritische Grenze von 8.004,00 Euro* im Jahr, so dass der Kindergeldanspruch trotz des ursprünglich höheren Gehaltes erhalten bleibt.

Alle Beiträge beispielhaft und pro Jahr

 

 

ohne bAV

mit bAV

Ausbildungsvergütung

11.076 Euro**

11.076 Euro**

abzgl. Bruttoentgeltumwandlung

-

- 240 Euro

Bruttoentgelt nach Umwandlung

11.076 Euro

10.836 Euro

abzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag***

- 920 Euro

- 920 Euro

abzgl. Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

- 2.070 Euro

- 1.996 Euro

Jahresnettoeinkommen

8.086 Euro

7.920 Euro

Beitragssätze aus 2010

    

Dreifach Plus durch die bAV:

1. Sie haben gleichzeitig 240 Euro in Ihre Altersversorgung investiert.

2. Der Kindergeldanspruch bleibt vollumfänglich erhalten.

3. Sie haben einen HartzIV-sicheren und abgeltungsteuerfreien Versorgungsvertrag.

* Kindergeldgrenze 2010 

** Bruttogehalt inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld (60% jeweils), VL-Leistungen und Essensgeld   

*** Falls nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird der Pauschalbetrag von 920,00 Euro abgezogen

Quelle: Axaversicherung 12/2010

 

 

 

baV – Geringfügig Beschäftigte und Altersvorsorge: Lösungen mit der „minijobrente“

 

 

Geringfügig Beschäftigte und Altersvorsorge – diese Kombination wurde bisher weitestgehend vernachlässigt. Dabei gibt es für Minijobber die Möglichkeit, ohne den Griff ins eigene Portemonnaie vorzusorgen. Diese Vorsorge ist umso notwendiger, da die gesetzliche Rente für geringfügig Beschäftigte kaum etwas zu bieten hat. Also höchste Zeit für die              „minijobrente“

 

 

 

 

Früher in den Ruhestand???

Durch Zeitwertkonten möglich..

Bei Zeitwertkonten handelt es sich um Arbeitszeitkonten, in die der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexigesetz") wurden die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wodurch Zeitwertkonten an Attraktivität und Verbreitung gewonnen haben.

 

 

 

 

Höhere Förderung für Riesterverträge

 

Ab dem 01.01.2008

 

Grundzulage steigt von 114.-€ auf 154.-€

Kinderzulage steigt von 138.-€ auf 185.-€

 

NEU !

 

Für alle ab 2008 neu geborenen Kinder beträgt die Kinderzulage 300.-€ pro Jahr

 

 

 

 

Jetzt steht es fest!!!

Unbefristete Sozialversicherungsersparnis

über 2008 hinaus

 

bAV statt VL

 

Vermögenswirksame Leistungen endlich optimal für

Ihr Vorsorgekonzept nutzen

 

- Sie erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber.

   Hierauf fallen Steuern und Sozialabgaben an. Diese zusätzlichen

   Belastungen reduzieren Ihr Nettogehalt.

- Die Investition der VL in eine betriebliche Altersversorgung (bAV)

   ist die bessere Alternative.

 

 

Gleiches Netto, doppelte Vorsorge !!!

 

 

 

 

Die lukrative Betriebsrente

 

Der Staat fördert auch weiterhin die Betriebsrente!

 

Arbeitnehmer müssen auch künftig keine Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen!!!

 

Die Mitnahme der Betriebsrente wird Künftig erleichtert!